Ein erster Teilerfolg für uns vor dem Arbeitsgericht 🙂 Das Gericht stellt fest, dass das Arbeitsverhältnis unseres Kollegen nicht durch die Kündigung beendet wurde. Zudem kritisierte das Gericht schon in der Verhandlung die Vertrags-Befristung, die der Kollege zu Beginn des Jahres in einem bis dahin einzigartigen Vertrag von der Lebenshilfe Frankfurt e.V. bekam. Durch das Urteil wurde auch dies noch einmal bekräftigt. Das Arbeitsverhältnis endet nicht durch die im Vertrag angegebenen Befristungsgründe.
Die Klage wegen der Diskriminierung der geringfügig Beschäftigten gegenüber den anderen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten nach Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde in der ersten Instanz abgewiesen. Die schriftliche Begründung des Gerichts dafür steht jedoch noch aus und damit die Einschätzung der Kollegen, ob und wie auf dem juristischen Wege weiterverfahren wird.
Da es aber auch kein Geheimnis ist, dass Recht, Gerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen auseinanderfallen können, halten wir als Kolleg_innen weiter an unseren Forderungen fest und werden uns weiter dafür einsetzen, dass wir bei der Lebenshilfe Frankfurt als geringfügig Beschäftigte angemessen bezahlt und nicht weiterhin rechtlich diskriminiert werden.